Skip links

AGB

Um den bestmöglichen Therapieerfolg zu erzielen, ist es uns besonders wichtig, die vorhandene Therapiezeit effektiv zu nutzen. Aus diesem Grund bitten wir um Kenntnisnahme und Berücksichtigung der folgenden Punkte:

Bitte vor jeder Behandlung am Empfang Physiotherapie anmelden.

Bitte rechtzeitig vor Behandlungsbeginn erscheinen (5–10 Minuten), um eventuell anfallende organisatorische Angelegenheiten (Terminabsprache, Unterschriften etc.) erledigen zu können.

Zur Behandlung bitte ein eigenes großes Handtuch mitbringen.

Für einen möglichst reibungslosen Behandlungsverlauf bitte direkt alle Termine planen.

Privat versichert: Wir empfehlen, die Höhe der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfestelle zu klären. Durch die Wahl des Versicherungstarifs übernehmen private Krankenversicherungen nicht immer 100 % der physiotherapeutischen Leistung. Daher ist ggf. eine Zuzahlung möglich. Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Daher bitten wir dich vor der ersten Behandlung, unsere „Vereinbarung der Vergütungshöhe“ zu lesen und zu unterschreiben. Wenn du nachträglich eine Rechnungskürzung erhältst, zögere nicht, dich an uns zu wenden.

Gesetzlich versichert: Die Rezeptgebühr entrichten volljährige, gesetzlich versicherte Patienten bei der ersten, spätestens aber zur zweiten Behandlung per Kartenzahlung. Dieser bundeseinheitliche Eigenanteil umfasst grundsätzlich 10 € + 10 % des jeweiligen Verordnungswerts. Bei niedriger ausfallender Zuzahlung besteht Anspruch auf Erstattung.

Du kommst zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit dir vereinbarte Zeit ist ausschließlich für dich reserviert. Sofern du den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten kannst, musst du diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für dich vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von dir abgesagt und eingehalten wird. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (< 24 Std.) und unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine, gleich aus welchem Grund, werden gemäß § 615 Satz 3 SGB privat in Rechnung gestellt, sollte der Termin nicht anderweitig vergeben werden können.

Die Ausfallgebühr entspricht den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.

Die Behandlungszeit orientiert sich an dem von der gesetzlichen Krankenversicherung empfohlenen Zeitintervall von z. B. 15–25 Minuten für Krankengymnastik. In dieser Zeit ist alles eingeplant, was mit der Therapie in Verbindung steht (z. B. die Behandlung dokumentieren, Berichte und Rechnungen schreiben, den Behandlungsraum vor- und nachbereiten, aber auch Termine planen und die Verordnung prüfen).

Wir sind natürlich bestrebt, die Terminzeiten korrekt einzuhalten. Dennoch kann es durch unterschiedlichste Gründe gelegentlich zu kurzen Verspätungen kommen.

Kontaktiere uns

Kontakt Bild